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Kulturvolk Magazin

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die gewählte männliche Form "Käufer", "Kunde" und "Besteller" bezeichnet Personen jeglichen Geschlechts. Auf Doppelbezeichnungen wurde zugunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet.

 

Übersicht der Themen

1. Einleitung

2. Vertragsparteien

3. Vertragsabschluss

4. Angaben über Veranstaltungen

5. Rückgabe- und Widerrufsrecht

6. Mitgliedsbeitrag

7. Umtausch / Abmeldung der Anrechte

8. Nichtverfügbarkeit von Eintrittskarten

9. Versand und Lieferung

10. Laufzeit und Kündigung

11. Haftung, Schadenersatz

12. Datenschutz

13. Schlussbestimmungen

 

1. Einleitung

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sowie die Satzung von Kulturvolk | Freie Volksbühne Berlin e. V., im Folgenden – KULTURVOLK – genannt, gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen KULTURVOLK und seinen Mitgliedern bzw. Kunden. Diese Bedingungen gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn KULTURVOLK hat in diesem Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

2. Vertragsparteien

Mit der Bestellung von Eintrittskarten beauftragt das Mitglied bzw. der Kunde KULTURVOLK mit der Abwicklung des Kartenkaufes einschließlich Versand und Bezahlvorgang.

Durch den Kauf von Eintrittskarten entsteht nur zwischen dem KULTURVOLK-Mitglied bzw. Käufer und dem jeweiligen Veranstalter (auch Anbieter genannt) ein Vertragsverhältnis. KULTURVOLK übernimmt bei diesen Bestellungen im Namen und Auftrag des jeweiligen Veranstalters allein die Vermittlung der Angebote und wickelt den Vertrag über die jeweiligen Karten für den jeweiligen Veranstalter mit dem jeweiligen Käufer ab. Ein Vertrag zwischen dem Mitglied und KULTURVOLK entsteht bei dem einzelnen Kauf von Eintrittskarten nicht. KULTURVOLK trägt insbesondere nicht das Risiko einer Insolvenz des jeweiligen Veranstalters.

Es wird darauf hingewiesen, dass ausschließlich Personen über 18 Jahren, natürliche und geschäftsfähige Personen, Mitglieder von KULTURVOLK werden können. Mit dem Abschluss einer Mitgliedschaft und einem hierdurch begründeten Vertragsverhältnis zwischen KULTURVOLK und dem jeweiligen Kunden kann der Service von KULTURVOLK für die Dauer des Vertragsverhältnisses in Anspruch genommen werden. Bei einer Mitgliedschaft mit Kulturkarte, Kulturkarte U27 und Fördernden Mitgliedschaft entstehen neben der Entrichtung des Mitgliedsbeitrages keine weiteren Verpflichtungen. Für alle anderen Abonnement-Angebote müssen zusätzlich die Kartenpreise in Form einer Vorauszahlung geleistet werden.

Juristische Personen und rechtsfähige Personenvereinigungen können nach Zustimmung durch den Vorstand von KULTURVOLK Korporative Mitglieder werden.

Im Übrigen gilt die Satzung der Freien Volksbühne Berlin e.V.. Die Satzung kann jederzeit eingesehen und heruntergeladen bzw. angefordert werden.

 

3. Vertragsabschluss

Das Mitglied gibt seinen Bestellwunsch (zugleich Angebot für einen Vertragsabschluss) über das Internet im Sinne von Ziffer 1 § 4 der Vereinssatzung ab, indem es sein in die Bestellmaske eingegebenes Angebot durch Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ bestätigt. Voraussetzung für das Auslösen des Bestellvorganges ist eine Bestätigung des jeweiligen Mitglieds oder einzelnen Käufers, diese allgemeinen Nutzungsbedingungen von KULTURVOLK zur Kenntnis genommen zu haben und mit deren Geltung einverstanden zu sein. KULTURVOLK bestätigt das Angebot zum Vertragsschluss (Bestellung) durch eine elektronische Eingangsbestätigung (E-Mail) sowie unter Angabe des an KULTURVOLK zu zahlenden Kartenpreises. Mit der postalischen Zusendung der Karten erhält das Mitglied (Käufer) eine Zahlungsaufforderung in Form einer Rechnung. Der darin berechnete Kartenpreis ist an KULTURVOLK zu zahlen.

Wird der Bestellwunsch des Mitglieds schriftlich oder fernmündlich an KULTURVOLK übermittelt, kommt der Vertragsschluss mit Übersendung der bestellten Karten zustande. Zum Vertragsabschluss kommt es auch, wenn das Mitglied an der Abendkasse Eintrittskarten übernimmt.

Für Nichtmitglieder, die eine Probebestellung über das Internet durchführen, gelten die Bedingungen inhaltlich entsprechend. Eine Probebestellung ist einmalig nur in Verbindung mit einer Einzugsermächtigung möglich.

 

4. Angaben über Veranstaltungen

Die auf der Internetseite sowie in sonstigen Publikationen von KULTURVOLK veröffentlichten Informationen über die angebotenen Veranstaltungen, wie Veranstaltungsort, -zeit, -inhalt und Besetzung, werden KULTURVOLK von den jeweiligen Veranstaltern zur Verfügung gestellt. Für die Richtigkeit dieser Angaben übernimmt KULTURVOLK keine Gewähr.

 

5. Rückgabe- und Widerrufsrecht

a) Anmeldung zur Mitgliedschaft und Wahl der Kulturpakete

Die Vertragserklärung zum Abschluss einer Mitgliedschaft kann innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen schriftlich (per Post, E-Mail oder Fax) widerrufen werden. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs (Datum des Poststempels). Der Widerruf ist zu richten an:

Kulturvolk | Freie Volksbühne Berlin e.V., Ruhrstraße 6, 10709 Berlin;

service@kulturvolk.de

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben.

Kann das Mitglied die bereits erhaltenen Karten nicht zurückgeben, muss KULTURVOLK die Kosten für die erbrachte Leistung zurückerstatten, d.h. Wertersatz leisten.

Im Übrigen kann die Wertersatzpflicht vermieden werden, indem die Karten nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch genommen werden und alles unterlassen wird, was deren Wert beeinträchtigt. Bei einer Rücksendung aus einer Kartenbestellung hat das Mitglied die Kosten der Rücksendung zu tragen. Dies gilt nur, wenn die von KULTURVOLK zugesandten Karten den bestellten entsprechen. Andernfalls ist die Rücksendung kostenfrei.

Im Falle eines Widerrufs ist ein bereits ausgehändigter Mitgliedsausweis an KULTURVOLK zurückzugeben.

b) Bestellung von Karten

Bei der Bestellung von Eintrittskarten besteht gemäß § 312 g Absatz 2 Nr. 1 BGB kein Rücktrittsrecht bzw. Widerrufsrecht.

 

6. Mitgliedsbeitrag

Jedes Mitglied zahlt einen Mitgliedsbeitrag zur Verwirklichung der in der Satzung beschriebenen Vereinszwecke (§ 2). Jugendmitglieder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres zahlen einen reduzierten Mitgliedsbeitrag. Dafür ist ein Nachweis in Form einer Ausweiskopie innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung einzureichen. Ohne diesen Nachweis wird der allgemeine Mitgliedsbeitrag berechnet.

Je nach gewähltem Kulturpaket werden zusätzlich unterschiedlich hohe Veranstaltungsbeiträge im Voraus geleistet. Hiervon ausgenommen sind Mitgliedschaften mit Kulturkarte oder Kulturkarte U27 und die Fördernde Mitgliedschaft. Bei Mitgliedschaften mit Kulturkarte Plus, Kulturkarte Silber und Kulturkarte Gold werden von der Vorauszahlung nach Bedarf des Mitglieds bis zum 31.03. des Folgejahres die Kartenpreise abgebucht. Sobald die bestellten Karten das noch vorhandene Vorauszahlungskonto übersteigen, stellt KULTURVOLK eine Rechnung. Bei allen Mitgliedschaften mit Kulturpaketen (Termin- und Stückauswahl durch KULTURVOLK) werden mit der Vorauszahlung der Kartenbeiträge Anrechte erworben, die ebenfalls bis zum 31.03. des Folgejahres in Anspruch genommen werden können.

 

7. Umtausch/Abmeldung der Anrechte

Mitglieder, die Kulturpakete gebucht haben, können eine geplante Vorstellung bis zum 10. des Monats, der vor dem Veranstaltungsmonat liegt, abmelden und ihre Anrechte umtauschen. Eine Barerstattung ist ausgeschlossen. Anrechte des laufenden Jahres, die nicht bis zum 31.03. des Folgejahres eingesetzt werden, verfallen ersatzlos.

 

8. Nichtverfügbarkeit von Eintrittskarten

Bei der Bestellung von Eintrittskarten wird nicht KULTURVOLK, sondern der jeweilige Veranstalter (Anbieter) Vertragspartner des Mitglieds. Sofern der Veranstalter KULTURVOLK zur Abwicklung des geschlossenen Vertrags keine Karten zur Verfügung stellen kann, etwa weil das Kontingent erschöpft ist, die Veranstaltung verlegt wird bzw. ausfällt, kann KULTURVOLK die Bestellung nicht ausführen.

KULTURVOLK wird das Mitglied (Käufer) im Auftrag des Veranstalters (Anbieters) davon in Kenntnis setzen. Es können dann sowohl KULTURVOLK als auch der Besteller von dem Vertrag zurücktreten.

Bei abgesagten oder verschobenen Veranstaltungen, gleich welcher Art, bestehen Ansprüche des Bestellers auf Erstattung des gezahlten Preises nur gegenüber dem jeweiligen Veranstalter. Etwaig bestehende Ansprüche richten sich im Einzelnen nach dessen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. In der Regel übernimmt KULTURVOLK im Auftrag des Anbieters bzw. Veranstalters die Abwicklung der Erstattung des Kartenpreises.

Bei Spielplanänderungen können die Eintrittskarten für das ersatzweise gezeigte Stück verwendet werden. Sollte diese Möglichkeit nicht genutzt werden, müssen die Karten innerhalb von vier Tagen ab Kenntnisnahme der Spielplanänderung an KULTURVOLK zurückgeschickt werden, damit das Mitgliedskonto entlastet werden kann.

 

9. Versand und Lieferung

Die Versendung der Karten erfolgt durch die von KULTURVOLK gewählte Versandart. KULTURVOLK haftet nicht für den Postweg, d.h. es besteht kein Anspruch auf Ersatz verloren gegangener Eintrittskarten. Im Verlustfall hinterlegt KULTURVOLK nach Möglichkeit Einlasskarten an der Abendkasse des jeweiligen Veranstalters. Bei Mehrfachbestellungen sind Teillieferungen zulässig.

Liegen zwischen dem Datum der Bestellung und dem Veranstaltungsdatum weniger als zehn Tage, werden diese Bestellungen, sofern der Veranstalter dies genehmigt, an der Abendkasse hinterlegt. Die Mitglieder von KULTURVOLK werden davon benachrichtigt.

 

10. Laufzeit und Kündigung

Die Kündigung der Mitgliedschaft muss in schriftlicher Form (per Post oder E-Mail) frühestens nach der Mindestlaufzeit von 12 Monaten erfolgen. Sie wird drei Monate nach deren Eingang in der Geschäftsstelle zum Monatsende wirksam. Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils anteilig bis zum Monatsende zu zahlen. Noch ungenutzte Anrechte bzw. Vorauszahlungen können bis zum 31.03. des Folgejahres in Anspruch genommen werden.

Eine außerordentliche Kündigung kann aus wichtigem Grund erfolgen, etwa bei lang andauernder Krankheit, Wegzug aus Berlin und Umgebung oder anderen zu belegenden Gründen, die eine weitere Wahrnehmung der Mitgliedsrechte künftig unmöglich machen. Die außerordentliche Kündigung wird zum Ende des zweiten Monats nach Eingang in der Geschäftsstelle wirksam. Bis dahin ist der Mitgliedsbeitrag zu leisten.

Bei Jugendmitgliedern wird mit der Vollendung des 27. Lebensjahres am Jahresende automatisch in die Kulturkarte umgewandelt.

Bei Geschenkmitgliedschaften ist die Laufzeit auf ein Kalenderjahr, beim KULTURVOLK-Konzertprogramm auf eine Spielzeit begrenzt.

 

11. Haftung, Schadenersatz

KULTURVOLK haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von KULTURVOLK oder einer ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nach der gesetzlichen Bestimmung. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.

 

12. Datenschutz

KULTURVOLK bearbeitet die personenbezogenen Angaben und Daten des Mitglieds unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten werden in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt.

KULTURVOLK weist darauf hin, dass beim Erwerb der Eintrittskarten personenbezogene Daten des Nutzers an den jeweiligen Vertragspartner der vermittelten Leistung (Veranstalter) zum Zweck der Erfüllung des Kaufvertrages (im Falle einer Bestellung) weitergeleitet werden.

 

13. Schlussbestimmungen

Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Berlin.

Sollten einzelne oder mehrere Punkte der Allgemeinen Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der Allgemeinen Nutzungsbedingungen und die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

 

Berlin, 15.12.2020

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