0
Service & Beratung: (030) 86009351
Kulturvolk Magazin

FAQ zu Corona und Ihrer Mitgliedschaft

Uns haben zahlreiche Fragen zu den Bedingungen der Mitgliedschaft in der Pandemie-Zeit erreicht.

Diese Fragen betreffen vor allem Mitglieder mit gebuchten Abonnoments oder Vorauszahlungen.

Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zu Ihrer Kulturvolk-Mitgliedschaft.

2G-Plus-Regel für Veranstaltungen Seit Dezember 2021

Die geänderte Infektionsschutzverordnung des Berliner Senats tritt am 05. Februar 2022 in Kraft. Für Veranstaltungen in Innenräumen gilt nach wie vor die 2G-Plus-Regel. Das bedeutet, dass Sie für den Besuch einer Vorstellung einen Nachweis über einen vollständigen Covid19-Impfschutz oder Ihre Genesung und einen zusätzlichen tagesaktuellen Test vorlegen müssen. 


Dieser tagesaktuelle Test entfällt ab dem 05. Februar 2022 für:

  • Geboosterte (zeitlich unbegrenzt),
  • frisch Geimpfte (einschließlich frisch geimpfte Genesene) für drei Monate
  • und frisch Genesene (einschließlich frisch genesen Geimpfte) für drei Monate.

    Personen unter 18 Jahren und Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, sind von der 2-G Regelung ausgenommen und müssen einen negativen Test vorweisen. Sollten Sie in nächster Zeit eine Veranstaltung über uns gebucht haben und die genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, bitten wir Sie, sich an unseren Service zu wenden.

 

Sie erreichen uns telefonisch unter (030) 86 00 93 -51/-52 oder per E-Mail an service@kulturvolk.de.

Meine gebuchte Vorstellung fiel aufgrund der Covid-Pandemie aus

Alle gebuchten Veranstaltungen, die nicht auf einen anderen Termin verlegt werden, sind storniert. Die bereits bezahlten Rechnungsbeträge wurden den Mitgliedskonten gutgeschrieben. Anrechte wurden abgemeldet und Ihnen zur freien Verfügung gestellt.

Meine gebuchte Veranstaltung während der Covid-Pandemie wurde nicht storniert

Viele Veranstalter suchen nach Ersatzterminen. Diese Veranstaltungen konnten wir daher noch nicht stornieren. Sobald ein Ersatztermin feststeht, melden wir uns bei den betroffenen Mitgliedern. Die Originalkarten behalten für die Ersatztermine ihre Gültigkeit. Bis dahin bitten wir um Geduld.

Was ist die aktuelle Regelung für Anrechte aus Kulturpaketen?

In der aktuellen Situation kommen wir unseren Mitgliedern entgegen und haben alle freigestellten Anrechte bis zum 31.03.2022 verlängert. Bitte verbrauchen Sie die Anrechte bis dahin. Suchen Sie sich bitte selbst aus unserem Angebot neue Veranstaltungen aus. Wir verrechnen den Anrechtspreis und stellen nur den Differenzbetrag vom Anrechtswert zum Kartenpreis in Rechnung.

In der bisherigen Praxis sind Anrechte so oft nur mit Zuzahlung einzulösen. Wir möchten jedoch, dass Sie in der momentanen Lage Ihre aktuell gültigen Anrechte für das komplette Programm nutzen können. Wir bieten Ihnen an, die offenen Anrechte als Geldwert auf Ihr Vorauszahlungskonto zu übertragen. Die Konditionen bleiben die gleichen. Das Guthaben ist nicht auszahlbar und muss bis zum 31. März 2022 verbraucht werden. Bitte melden Sie sich telefonisch oder per E-Mail bei uns, wenn Sie Ihre Anrechte umwandeln möchten.

Kann ich mehrere Anrechte für eine höherwertige Karte verrechnen lassen?

Nein. Es ist immer nur ein Anrecht auf eine Karte anrechenbar. Die Auszahlung eines Differenzbetrages (die Karte ist günstiger als das Anrecht wert ist) ist nicht möglich. Nutzen Sie dieses Anrecht bei einer Bestellung lieber für eine höherwertige Karte und zahlen die preisgünstigere Karte dann ohne Verrechnung des Anrechts.

In meiner Zahlungshistorie auf der Webseite erscheinen Karten für die Vorstellung „Überlassung an Kulturvolk“. Was bedeutet dies?

Sie haben uns den Geldwert der stornierten Karten als Spende zukommen lassen. Diese Spendensumme haben wir über „Überlassung an Kulturvolk‘‘ ausgebucht. Sie sollten über diese Summe eine Spendenbescheinigung erhalten haben. Wenn nicht, melden Sie sich.

Ich möchte meine freigestellten Anrechte dem Kulturvolk spenden

Diese Anrechte werden von uns über „Anrechtüberlassung an Kulturvolk“ ausgebucht. Eine Spendenbescheinigung für überlassene Anrechte dürfen wir leider nicht ausstellen.

In der Zahlungshistorie nach meinem persönlichen
Login auf der Webseite ist ein negativer offener
Posten notiert

Dieser negative offene Posten ist ein Guthaben. Diese Summe wird bei erteilter Einzugsermächtigung automatisch berücksichtigt. Abbuchungen erfolgen erst wieder vom Bankkonto, wenn dieses Guthaben verbraucht ist.

Wird auch im kommenden Kalenderjahr ein Kulturpaket für mich berechnet?

Nein. Mit der Jahresrechnung im Januar erhalten Sie ausschließlich eine Rechnung über den Mitgliedsbeitrag für 2021. 

Pandemiebedingt können Spielpläne von den Häusern nur kurzfristig geplant werden und wir erhalten nur kleine Kontingente. Daher ist es uns aktuell leider nicht möglich, die beliebten Kulturpakete zu bedienen.

Sobald der Kulturbetrieb wieder Fahrt aufnimmt bieten wir ggf. kleinere Pakete an, die Sie dann buchen können.

Sie haben weitere Fragen? Rufen Sie uns an unter (030) 86 00 93 -51/-52 oder schreiben SIe uns eine E-Mail an service@kulturvolk.de.

Verwendung von Cookies

Zur Bereitstellung des Internetangebots verwenden wir Cookies.

Bitte legen Sie fest, welche Cookies Sie zulassen möchten.

Diese Cookies sind für das Ausführen der spezifischen Funktionen der Webseite notwendig und können nicht abgewählt werden. Diese Cookies dienen nicht zum Tracking.

Funktionale Cookies dienen dazu, Ihnen externe Inhalte anzuzeigen.

Diese Cookies helfen uns zu verstehen wie unsere Webseite genutzt wird. Dadurch können wir unsere Leistung für Sie verbessern. Zudem werden externe Anwendungen (z.B. Google Maps) mit Ihrem Standort zur einfachen Navigation beliefert.

  • Bitte anklicken!